Hinweisgebersystem

Wer auf Rechtsverstöße oder Fehlverhalten in unserem Unternehmen hinweist, verdient Schutz. Über unsere interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können Sie Hinweise vertraulich – auf Wunsch auch anonym – abgeben.

Was gemeldet werden kann

Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, gegen unseren Verhaltenskodex oder gegen interne Regeln – zum Beispiel Korruption, Betrug, Verstöße gegen Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutz, Diskriminierung oder Sicherheitsmängel. Auch Geschäftspartner, Lieferanten und ehemalige Mitarbeitende können die Meldestelle nutzen.

So erreichen Sie die Meldestelle

Ein persönliches Gespräch ist auf Wunsch innerhalb einer angemessenen Frist möglich.

So geht es weiter

Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Die Meldestelle prüft den Hinweis, führt bei Bedarf Rücksprache mit Ihnen und leitet geeignete Folgemaßnahmen ein. Spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über den Stand.

Vertraulichkeit und Schutz

Die Identität von Hinweisgebenden wird vertraulich behandelt und nur den Personen bekannt, die für die Bearbeitung zuständig sind. Repressalien wegen einer Meldung – etwa Kündigung, Abmahnung oder Benachteiligung – sind untersagt. Wer wissentlich falsche Angaben macht, genießt diesen Schutz nicht.

Externe Meldestellen

Unabhängig von unserer internen Meldestelle können Sie sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden. Wir bitten jedoch darum, sich zunächst an uns zu wenden, damit wir Missstände schnell abstellen können.

Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.